Zu Beginn musste die Datenlage geklärt werden. Es wurde der Begriff der „medizinischen Versorgung“ definiert und geklärt welche Daten notwendig sind um diese darzustellen.
Das Ergebnis dieser Untersuchung war, dass Personen mit Sozialversicherungsnummer betrachtet werden sollen, die mit Stichtag 31.12.2016 in Pflegeheimen lebten und 65 Jahre oder älter waren. Von diesen Personen wurden Daten aus der Pflegegelddatenbank, sowie medizinische Leistungs- und Versicherungsdaten herangezogen. Der Beobachtungszeitraum wurde dabei mit 01.01.2014 – 31.12.2016 festgelegt.
Anhand der vorhandenen Daten wurden folgende Forschungsfragen beantwortet:
Ein ausführlicher Bericht mit den Ergebnissen befindet sich auf der Homepage des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger: