Hintergrundinformationen

Vertragstypen
  • Ärztliche Ordinationen mit Gesundheitskassen-Vertrag (ÖGK, vormals GKKs und BKKs):
    Alle Vertragsärzte und Vertragsärztinnen, die mit der ÖGK einen Vertrag haben (vor 2020 GKK, BKK, SVB mit GKK-Vertrag)
  • Ärztliche Ordinationen mit anderen Verträgen (= ausschließlich bundesweite KV-Träger):
    Alle Vertragsärzte und Vertragsärztinnen, die mit mindestens einem bundesweiten KV-Träger einen Vertrag haben (SVS BVAEB), jedoch nicht mit der ÖGK.
  • Ärztliche Ordinationen ohne Vertrag (= Wahlärzte):
    Ärzte und Ärztinnen, die keinen Vertrag mit einem KV-Träger oder nur Verträge mit einer KFA haben sowie Ärzte und Ärztinnen, die nur VU-Verträge haben.

Es wurden nur Ordinationen in die Darstellung eingeschlossen, die laut ÄK Liste in Österreich ausgewiesen sind (Stand: 14.12.2019)

Anmerkungen zu Gruppenordinationen
  • Derzeit werden alle Ärzt:innen mit gleicher Fachrichtung und gleichen Öffnungszeiten an gleicher Ordinationsadresse (Anm.: Quelle = Ärztekammer Webseite, Quellbezug auf Ärztepersonen) als 1 Ordination = 1 „Arzt“ gezählt.

  • Seit 2017 sind Primärversorgungseinheiten (PVEs) zusätzlich zu Ordinationen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin im System. (Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) StF: BGBl. I Nr. 131/2017)

  • Im Jahr 2019 gab es 2 PVEs – dies ist der Zeitpunkt des letzmöglichen Scrapings, danach gibt es keine Liste mehr auf der Webseite der ÄK. Die Darstellung nach „Ordinationen“ ist daher um die im Jahr 2019 existenten PVEs verzerrt und wurde aufgrund der geringen Zahl tatsächlich existierender PVEs zu diesem Zeitpunkt in Kauf genommen.

  • Für Gruppenpraxen gibt es nur dann eine ähnlich Unterschätzung, wenn alle Ärzt:innen in dieser Ordination dieselbe Fachrichtung haben und exakt gleiche Ordinationszeiten angeben.

Anmerkungen zu den Öffnungszeiten

Verteilung der Öffnungszeiten bzw. Direkter Vergleich der Öffnungszeiten zeigt die Öffnungszeiten nach angegebenen Uhrzeiten lt. Liste der ÄK. Bei Angabe „Ordination nach Vereinbarung“ o.ä. wird keine Öffnungszeit gezählt. Die tatsächliche Versorgungswirksamkeit von Ärzt:innen, die Ordinationszeiten nur „nach Vereinbarung“ angeben, kann daher nicht abgebildet werden.

Fachrichtungen im niedergelassenen Bereich (ärztliche Ordinationen)
  • Allgemeinmedizin
  • Neurologie
  • Hals- Nasen- und Ohrenkrankheiten
  • Augenheilkunde und Optometrie
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • medizinische und chemische Labordiagnostik
  • Innere Medizin
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Orthopädie und orthopädische Chirurgie
  • Kinderheilkunde
  • Radiologie
  • Urologie
  • Chirurgie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Neurologie und Psychiatrie
  • Lungenkrankheiten
  • Physikalische Medizin
  • Pathologie
  • Neurochirurgie
  • Unfallchirurgie
  • Psychiatrie
  • Hygiene und Mikrobiologie
  • Plastische Chirurgie
  • Unbekannt
  • Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • Zahn- Mund- und Kieferheilkunde
  • Nuklearmedizin
  • Sonstige Ärzte und Ärztinnen
  • Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Strahlentherapie - Radioonkologie
  • Arbeits- und Betriebsmedizin
  • Kinderchirurgie
  • Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • medizinische Genetik
  • Immunologie
  • Virologie
  • medizinische Biologie

Bei der Darstellung zum „Fachgebiet“ Allgemeinmedizin ist der Fachbereich Allgemeinmedizin gemeint. In der grafischen Darstellung wird unter dem Begriff „Sonstige Fachgebiete“ mit allen anderen gelisteten Fachrichtungen verglichen.

Methoden

Details zur Methode sind im "Hintergrundbericht zur Datengenerierung" angeführt.
Hintergrundbericht zur Datengenerierung